Die Frist für die Klage gegen eine Kündigung beträgt 3 Wochen. Sie kann nicht verlängert werden. Wichtig ist, dass Du so schnell wie möglich handelst, wenn Du eine Kündigung erhalten hast. Wir können sehr schnell eine Klage einreichen.
Aber auch wenn die Frist abgelaufen zu sein scheint, solltest Du Dich bei uns melden. Es gibt Ausnahmefälle, in denen trotz Ablauf der 3-Wochen-Frist noch etwas gegen die Kündigung unternommen werden kann. Wir prüfen das für Dich! Melde Dich also bitte auch dann, wenn die Frist nach Deiner Auffassung bereits abgelaufen ist.
Bitte nimm sofort Kontakt zu uns auf, wenn Du eine Kündigung erhalten hast! Alles Weitere klären wir dann.